Richtig vererben
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Damit Ihr letzter Wille auch gilt
Wer erbt wieviel? Was ist ein Pflichtteil? Was schreibe ich in mein Testament? Wer sicher sein will, dass sein Vermögen später in die richtigen Hände kommt, sollte frühzeitig handeln. Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.
Mit dem Thema »Testament« sollte man sicht erst im Alter beschäftigen. Schließlich hat jeder das Recht zu bestimmen, was nach dem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Stellen Sie also rechtzeitig sicher, dass Ihr letzter Wille befolgt wird! SUPERillu informiert Sie darüber, wie man ein Testament verfasst, was die gesetzliche Erbfolge beinhaltet, wie man eine Erbschaft annimmt, was der Fiskus dazu sagt und vieles
mehr.
Was versteht man unter gesetzlicher Erbfolge? Ist ein Testament oder Erbvertrag nicht auffindbar, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (§§1924 ff.), was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert. Jeder Erblasser verfügt über die so genannte Testierfreiheit. Das heißt, er kann per letztwilliger Verfügung (Testament oder Erbvertrag) von der BGB-Regelung abweichen.
Hat der Verstorbene keine Erben bestimmt, ermittelt ein Nachlassgericht die gesetzlichen Erben und deren Anteil an der Erbschaft, die so genannte
Erbquote: Zunächst erben die Personen, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt waren. Dabei sind nichteheliche oder adoptierte den ehelichen Kindern gleichgestellt. Auch Ehegatten sind erbberechtigt. Kann kein Blutsverwandter oder Ehegatte gefunden werden, erbt der Staat.
Welcher meiner Verwandten beerbt mich?
Nicht alle Verwandten erben zu gleichen Teilen. Sie werden daher in eine Art Rangliste eingeteilt. Danach erben zuerst Kinder oder Enkel. Nur wenn keine Abkömmlinge existieren, erben z.B. die Eltern.
Verwandte werden in folgende Ordnungen eingeteilt:
Kinder und Enkel gehören zur ersten Ordnung, weil sie Abkömmlinge des Erblassers sind. Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen werden der zweiten Ordnung zugerechnet usw. Zum gesetzlichen Erben wird ein Angehöriger einer höheren Ordnung nur dann, wenn es keinen Angehörigen niederen Rangs gibt.
Was ist ein Stamm?
Jedes Kind des Erblassers bildet mit seinen Kindern und Enkeln einen Stamm. Ist ein Abkömmling beim Tod des Erblassers nicht mehr am Leben, erben seine Abkömmlinge.
Was erbt mein Ehegatte nach dem Gesetz?
Neben den Verwandten kann auch der Ehegatte erben. Voraussetzung: Es existiert kein anders lautender letzter Wille. Um seine Erbquote, also den Anteil am Nachlass, zu berechnen, prüft man, zu welcher Ordnung die Verwandten gehören und welchen Güterstand Sie für ihre Ehe vereinbart haben.
Der Regelfall ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er wird automatisch mit der Eheschließung angenommen. Man hat aber auch die Möglichkeit, mit einem Ehevertrag den Güterstand der
Gütertrennung oder Gütergemeinschaft zu vereinbaren.
Wie hoch ist der Erbteil meines Ehegatten bei der Zugewinngemeinschaft? Bei der Zugewinngemeinschaft geht man wie bei der Gütertrennung davon aus, dass jeder Ehegatte ein eigenes Vermögen besitzt. Der gesetzliche Erbteil beträgt:
Hinzu kommt der Zugewinnausgleich in Höhe von pauschal einem Viertel. Der Ehegatte erhält also mindestens die Hälfte Ermittlung des Erbteils kommt es aber auch hier darauf an, ob der verstorbene Ehegatte Abkömmlinge oder andere Verwandte hinterlassen hat.
Der Ehepartner erbt also bei der Gütertrennung weniger als bei der Zugewinngemeinschaft! |
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Wie hoch ist die Erbquote meines Ehegatten bei der Gütergemeinschaft?
Die dritte Möglichkeit des ehelichen Güterstandes ist die eher seltene Gütergemeinschaft. Sie kann, ebenso wie die Gütertrennung, in einem Ehevertrag vereinbart werden. Bei der Gütergemeinschaft haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Vermögen. Dieser Güterstand hat jedoch keine Auswirkungen auf die Erbquote des Ehegatten. Wie bei der Zugewinngemeinschaft gelten die gesetzlichen Regelungen - mit dem Unterschied, dass kein Zugewinnausgleich stattfindet.
Der überlebende Ehepartner erhält bei allen Güterständen die Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke als so genanntes Voraus. Ist die Ehe geschieden oder ein Scheidungsantrag gestellt worden, entfällt der gesetzliche Erbanspruch des Ehegatten. |
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