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Vorsorge

Privat-Versicherungen für junge Unternehmer/innen

Krankenversicherung

Wer vor seiner Selbständigkeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse bleiben oder sich privat versichern.

Krankentagegeldversicherung

  • Wenn Sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben, bekommen Sie bei längerer Krankheit meist ein Krankentagegeld.

  • Einige Ortskrankenkassen bieten kein Krankentagegeld an, andere 100 Mark ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit; Ersatzkassen ab dem 22. Tag (DAK) oder 29. Tag (TK).

  • Das Tagegeld ist auf 78 Wochen in 3 Jahren begrenzt. Bei einer privaten Versicherung können Sie eine Zusatzpolice bekommen. 100 Mark Krankentagegeld ab dem 4. Tag kostet einen 30jährigen monatlich etwa 20 Mark, ab dem 15. Tag 87 und ab dem 22. Tag nur 44 Mark. Allerdings darf die private Krankentagegeldversicherung Ihr Nettomonatseinkommen nicht überschreiten.

Risikolebensversicherung

  • Zur Absicherung Ihrer Familie oder von Krediten sollten Sie eine Risikolebensversicherung haben.

  • Sie zahlt im Todesfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder den Kreditgeber.

  • Ein 30jähriger, der einen Zehnjahresvertrag über garantierte 100.000 Mark abschließt, zahlt dafür 350 bis 500 Mark im Jahr.

  • Sie übernimmt z.B. für die Ehefrau eines verstorbenen Selbständigen die Rückzahlung von Krediten.

Private Kapitallebensversicherung

  • Sie bringt dem Versicherten im Alter eine schöne Summe.

  • Sie sichert im Todesfall vor Ablauf des Vertrags die Hinterbliebenen finanziell ab.

  • Beim Abschluß wird eine Summe vereinbart, die das Versicherungsunternehmen beim Tod des Versicherten oder Ablauf der Police zahlen muß. Da der Versicherungssumme Gewinnanteile zugerechnet werden, erhöht sich dieser Betrag kontinuierlich. Binnen 25 Jahren verdoppelt sich so der ursprüngliche Betrag.

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Sie wird über die Berufsgenossenschaften abgeschlossen.

  • Selbständige sind dort entweder bis zu bestimmten Grenzen pflichtversichert oder können sich innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen freiwillig versichern.

  • Allerdings bietet die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft allein lediglich begrenzten Schutz für den Existenzgründer. Denn dies zahlt nur für die Folgen von Arbeitsunfällen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Die gesetzliche Rentenversicherung und Absicherung bei der Berufsgenossenschaft sollten Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen.

  • Wenn Sie nach sechs Monaten Krankheit nicht mehr arbeiten können, bekommen Sie hier eine zusätzliche Rente.

  • Die Versicherer bieten einen Staffel- und Pauschaltarif.

  • Der Staffeltarif bringt schon bei 25-prozentiger Invalidität eine kleine Rente. Sie steigt mit dem Invaliditätsgrad.

  • Der Pauschaltarif beginnt erst mit 50 Prozent Invalidität.

  • Als Faustregel gilt: Die zusätzliche Rente sollte mindestens ein Drittel Ihres Arbeitseinkommens decken.

Absicherung mitarbeitender Ehegatten

  • Ein vertragliches festgelegtes Ehegatten-Arbeitsverhältnis schützt Ehepartner vor dem Zugriff auf Ihr Privatvermögen.

  • In einem solchen Ehegatten-Arbeitsverhältnis genießen Sie den Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft Ihres Ehegatten.

  • Als Angestellter bzw. Angestellte sind Sie sozialversicherungspflichtig.

  • Als freier Mitarbeiter bzw. freie Mitarbeiterin sollten Sie freiwillige Kranken- und Rentenversicherungen, sowie eine private Lebensversicherung abschließen.

Altersvorsorge

Sie können sich, wenn nicht andere Bestimmungen entgegenstehen entscheiden zwischen:

  • Pflichtversicherung auf Antrag

  • freiwilliger Weiterversicherung

  • privater Lebensversicherung

  • sonstiger Altersvorsorge.

Eine falsche Entscheidung kann bewirken, dass ein Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente endgültig verloren geht. Dringend zu empfehlen ist der Besuch der örtlichen Beratungsstelle der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt.