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Geschäftsunterlagen aufbewahren
Geschäftsvorgänge aufzeichnen
Sie müssen Ihre Einkommensteuer, aber auch Gewerbe- und Umsatzsteuer alle Vierteljahre zahlen. Wegen der Verluste zum Start einer selbständigen Existenz ergibt sich oft für das erste Geschäftsjahr kein Gewinn. In diesem Fall entfallen Einkommensteuer und somit deren Vorauszahlungen.
StB Dr. Barthel, Köln |