Existenzgründung   Zurück

Buchführung

Geschäftsunterlagen aufbewahren

  • alle geschäftlichen Belege

  • auch die für die Vorbereitung Ihrer Existenzgründung (z.B. Reisekosten, Beratungshonorare). Solche Vorlaufkosten sind bereits Betriebsausgaben und wirken steuermindernd.

Geschäftsvorgänge aufzeichnen

  • als Kleingewerbler oder Freiberufler in Form eines Kassenbuches und einer Einnahme-Überschuss-Rechnug

  • als Vollkaufmann in Form einer ordnungsgemäßen (doppelten) Buchführung und einer Bilanz

  • Steuererklärungen abgeben

  • Steuervorauszahlungen leisten.

Sie müssen Ihre Einkommensteuer, aber auch Gewerbe- und Umsatzsteuer alle Vierteljahre zahlen. Wegen der Verluste zum Start einer selbständigen Existenz ergibt sich oft für das erste Geschäftsjahr kein Gewinn. In diesem Fall entfallen Einkommensteuer und somit deren Vorauszahlungen.

 

StB Dr. Barthel, Köln