Klärung von
Vorfragen
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Wie ist der bauliche Zustand der Räume?
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Bestehen Möglichkeiten der Außenwerbung?
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Erlaubt die Raumaufteilung einen rationellen Arbeitsablauf?
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Ist eine Nutzung Ihrer Betriebsräume baurechtlich zulässig (das
zuständige Bauamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde fragen) ?
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Verstößt die Eröffnung Ihres Betriebes in diesen Räumen gegen
Immissionsschutzbestimmungen oder die Arbeitsstättenverordnung
(Gewerbeaufsichtsamt fragen)?
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Entspricht die Miete der Höhe nach den örtlichen Verhältnissen?
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Kann ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden?
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Besteht die Möglichkeit, in besonderen Notfällen
unter zu vermieten?
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Soll eine Wertsicherungsklausel vereinbart werden? Kann die
erforderliche Genehmigung dieser Klausel bei der Landeszentralbank
erreicht werden?
Investitions- und Finanzierungspläne
Erst wenn feststeht, an welchem Standort und in welchen Räumen
Ihr Unternehmen arbeiten wird, kann eine genaue Übersicht über die
erforderlichen Investitionen und eine genaue Ermittlung des Kapitalbedarfs
erfolgen.
Folgende Fragen sind zu klären:
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Welche baulichen Investitionen können in Eigenleistung durchgeführt
werden, welche Kosten entstehen durch den Einsatz von Unternehmen
(Kostenvoranschläge einholen)?
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Welche Betriebs- bzw. Ladeneinrichtung soll beschafft werden
(Angebot anfordern)?
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Ändert sich durch die eingeholten Kostenvoranschläge und Angebote
der ursprüngliche Finanzierungsplan?
StB Dr. Barthel, Köln
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