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Anmeldung

Gewerbeanmeldung

Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bezirksverwaltung, Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig ist hierzu ein Personalausweis bzw. Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (zum Beispiel Handwerkskarte, Konzessionen usw.).

Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden:

  • Freie Berufe (Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)
  • Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler
  • Land- und Forstwirtschaft

Über Ihre Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden informiert:

  • das Finanzamt
  • die Berufsgenossenschaft
  • das Statistische Landesamt
  • die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
  • die Industrie- und Handelskammer
  • das Handelsregistergericht

Es ist zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können.

Finanzamt

  • Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte realistisch, aber eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe der Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt.
  • Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu.

Berufsgenossenschaft

  • In einer Reihe von Berufsgenossenschaften sind Sie als Unternehmer ebenfalls pflichtversichert, in den anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern lassen. Aufgrund der niedrigen Beiträge und günstigen Leistungen wird diese Möglichkeit von vielen genutzt.

Arbeitsamt

  • Das Arbeitsamt teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden.
  • Auch wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da die Betriebsnummer an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist.
  • Gleichzeitig erhalten Sie auch ein »Schlüsselverzeichnis« über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die Sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.

Krankenkasse

  • Ihre versicherungspflichtigen Mitarbeiter müssen Sie bei eine gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, BEK) anmelden.
  • Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.

Versorgungsunternehmen

  • Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke, Elektrizitätswerke usw.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas usw. abschließen.
  • Das gleiche gilt für die Entsorgung (zum Beispiel Abwasser und Müllbeseitigung).

Handelsregister, Partnerschaftsregister

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Unternehmen in das Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt über den Notar.

StB Dr. Barthel, Köln