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Gewerbeanmeldung
Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt
(Bezirksverwaltung,
Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig ist hierzu ein Personalausweis bzw.
Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (zum Beispiel
Handwerkskarte, Konzessionen usw.).
Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden:
- Freie Berufe (Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)
- Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler
- Land- und Forstwirtschaft
Über Ihre Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende
Behörden informiert:
- das Finanzamt
- die Berufsgenossenschaft
- das Statistische Landesamt
- die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
- die Industrie- und Handelskammer
- das Handelsregistergericht
Es ist zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst
Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und
auftauchende Fragen direkt klären zu können.
Finanzamt
- Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen
Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung
dieser Schätzwerte realistisch, aber eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe
der Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt.
- Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu.
Berufsgenossenschaft
- In einer Reihe von Berufsgenossenschaften sind Sie als Unternehmer ebenfalls
pflichtversichert, in den anderen Fällen können
Sie sich freiwillig versichern lassen. Aufgrund der niedrigen Beiträge
und günstigen Leistungen wird diese Möglichkeit von vielen genutzt.
Arbeitsamt
- Das Arbeitsamt teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie
Arbeitnehmer beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden.
- Auch wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, müssen
Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da die Betriebsnummer an den Inhaber eines
jeden Betriebes gebunden ist.
- Gleichzeitig erhalten Sie auch ein »Schlüsselverzeichnis« über
die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die Sie für die
Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.
Krankenkasse
- Ihre versicherungspflichtigen Mitarbeiter müssen Sie bei eine
gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, BEK) anmelden.
- Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.
Versorgungsunternehmen
- Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen
Versorgungsunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke, Elektrizitätswerke
usw.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas usw. abschließen.
- Das gleiche gilt für die Entsorgung (zum Beispiel Abwasser und Müllbeseitigung).
Handelsregister, Partnerschaftsregister
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr
Unternehmen in das Handelsregister beim örtlichen
Amtsgericht eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt über den Notar.
StB Dr. Barthel, Köln
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