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Zielsetzung der Argumentationsfunktion in der Unternehmensbewertungslehre ist es, einen Entscheidungsträger zur Akzeptanz eines präsentierten Unternehmenswerts zu bewegen. Im Rahmen dieses Beitrags stand der Teilaspekt der Herleitung geeigneter Bewertungsverfahren zur Erreichung des vorgenannten Ziels im Vordergrund der Erörterung. Der Schwerpunkt der theoretischen Auseinandersetzung im Rahmen der Argumentationsfunktion sollte sich von der nach wie vor zu beobachtenden Perfektionierung und Mathematisierung einer einzigen Methode auf der Basis des Zukunftserfolgswerts mit großer Variantenvielfalt (Ertragswert. DCF, APV) zu einer Stärken-/Schwächen-Analyse verlagern. Diese sollte alle in der Theorie propagierten oder in der Praxis verwendeten Verfahren - hierzu zählen auch die sonst so verpönten „Praktikerverfahren" - und die bewerter- und adressatenbezogene Anwendung des entscheidungs- und verhaltenstheoretischen Instrumentariums einbeziehen.